Mit unternehmenswert:Mensch plus entwickeln Unternehmen passgenaue Lösungen für die digitale Transformation und erproben innovative Arbeitskonzepte.
Konzepte für die Digitalisierung entwickeln, erproben und umsetzen: Darum geht es bei unternehmenswert:Mensch plus. Das Förderprogramm für den Mittelstand nutzt eine an Scrum angelehnte, agile Methode. Mit Beratung unterstützt es Betriebe dabei, folgende Fragen zu beantworten:
- Was bedeutet der digitale Wandel für das eigene Geschäftsmodell?
- Wie sehen die Tätigkeiten der Zukunft aus?
- Welche Qualifikationen benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um in der digitalen Arbeitswelt bestehen zu können?
- Inwieweit verändern sich die Arbeitsorganisation und die Organisationkultur?
- Wie können Unternehmen und Beschäftigte den Wandel gestalten?
Förderbedingungen
Die Förderung umfasst maximal 10 bis 12 Beratungstage (80% Förderquote). Der Eigenanteil der Unternehmen beträgt 20%. Förderberechtigt sind Betriebe, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen.
Dieses Seminar bietet eine Basiseinführung in die Blockchain-Technologie, Krypto-Währungen sowie erste Ideen zu Use Cases in unterschiedlichen Branchen. Details unter bwcon Veranstaltungsüberblick
Grundlagen Innovationsmanagement, Tageskurs an der DHBW Karlsruhe im Studiengang Unternehmertum
Marketing Strategy für Startups, Vortrag mit Workshop, Konstanz, 12.09.2017
CSR-Richtline-Umsetzungsgesetz passiert am 31. März den Bundesrat
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen damit ab dem Geschäftsjahr 2017 über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption berichten. Erste Berichte sind in 2018 vorzulegen.
Fit für die Zukunft: unternehmensWert:Mensch Beratungsprogramm um zwei Jahre verlängert. Das Programm unterstützt kleinere Betriebe (< 10 Beschäftigte) mit einer kostenlosen Erstberatung und bezuschusst bis zu 10 Beratertage (mit 80% des Tagessatzes), um gute Arbeitsbedingungen und eine innovative Unternehmenskultur zu fördern.
Freiwillige EU-Leitlinien für CSR-Berichterstattung veröffentlicht: Um Unternehmen bei der Offenlegung von Nachhaltigkeitsthemen nach EU-Richtlinie 2014/95/EU zu unterstützen, hat die Europäische Kommission Ende Juni Leitlinien mit Beispielen und Grundsätzen veröffentlicht.