CSR-Richtline-Umsetzungsgesetz passiert am 31. März den Bundesrat
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen damit ab dem Geschäftsjahr 2017 über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption berichten. Erste Berichte sind in 2018 vorzulegen.
Fit für die Zukunft: unternehmensWert:Mensch Beratungsprogramm um zwei Jahre verlängert. Das Programm unterstützt kleinere Betriebe (< 10 Beschäftigte) mit einer kostenlosen Erstberatung und bezuschusst bis zu 10 Beratertage (mit 80% des Tagessatzes), um gute Arbeitsbedingungen und eine innovative Unternehmenskultur zu fördern.
Freiwillige EU-Leitlinien für CSR-Berichterstattung veröffentlicht: Um Unternehmen bei der Offenlegung von Nachhaltigkeitsthemen nach EU-Richtlinie 2014/95/EU zu unterstützen, hat die Europäische Kommission Ende Juni Leitlinien mit Beispielen und Grundsätzen veröffentlicht.