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Berichterstattung

CSR-RUG: Ausweitung der Berichtspflicht

Von Allgemein

Die EU-Kommission schlägt vor, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ändern. Aus der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) soll die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden. Wird der Vorschlag angenommen, muss Deutschland das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) anpassen. Die Berichtspflicht soll auf alle großen und alle an der Börse gelisteten Unternehmen ausgeweitet werden. Kleinstbetriebe sollen ausgenommen sein. European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Mehr dazu hier: DNK.