Skip to main content
Allgemein

Krisenbewältigung nach StaRUG: Geschäftsmodellanalysen zur Früherkennung

Das neue StaRUG macht die Krisenfrüherkennung zur Pflichtaufgabe aller juristischen Personen. Die Aufgabe, existenzgefährdende Unternehmenskrisen durch Früherkennungssysteme zu identifizieren, muss sich auch auf die Analyse der Geschäftsmodelle beziehen. Der Artikel „Geschäftsmodellinnovation zur Krisenbewältigung nach § 1 StaRUG: Einsatz von Geschäftsmodellanalysen im Rahmen der Krisenfrüherkennung“ in der Zeitschrift KSI, November/Dezember 2022 stellt dar, wie die Geschäftsmodellanalyse als Bestandteil der Krisenfrüherkennung abläuft und zeigt, unter welchen Umständen Geschäftsmodellinnovationen notwendig sind.