Gerade in Krisenzeiten ist es notwendig, das eigene Geschäftsmodell zu überprüfen und bei Bedarf zu
erneuern. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) sieht vor, dass dies regelmäßig geschehen sollte. Welche Voraussetzungen zu erfüllen und welche Hürden in der Praxis zu überwinden sind, beschreibt der Artikel „Mit Geschäftsmodellinnovationen zu neuen Ufern“ anhand von vielen Beispielen in der Zeitschrift Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung KIS in der Januar-/Februarausgabe 2023.