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StaRUG

Krisenbewältigung nach StaRUG: Geschäftsmodellanalysen zur Früherkennung

Von Allgemein

Das neue StaRUG macht die Krisenfrüherkennung zur Pflichtaufgabe aller juristischen Personen. Die Aufgabe, existenzgefährdende Unternehmenskrisen durch Früherkennungssysteme zu identifizieren, muss sich auch auf die Analyse der Geschäftsmodelle beziehen. Der Artikel „Geschäftsmodellinnovation zur Krisenbewältigung nach § 1 StaRUG: Einsatz von Geschäftsmodellanalysen im Rahmen der Krisenfrüherkennung“ in der Zeitschrift KSI, November/Dezember 2022 stellt dar, wie die Geschäftsmodellanalyse als Bestandteil der Krisenfrüherkennung abläuft und zeigt, unter welchen Umständen Geschäftsmodellinnovationen notwendig sind.

Bei Krisen: Mit Geschäftsmodellinnovation zu neuen Ufern

Von Allgemein

Gerade in Krisenzeiten ist es notwendig, das eigene Geschäftsmodell zu überprüfen und bei Bedarf zu
erneuern. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) sieht vor, dass dies regelmäßig geschehen sollte. Welche Voraussetzungen zu erfüllen und welche Hürden in der Praxis zu überwinden sind, beschreibt der Artikel „Mit Geschäftsmodellinnovationen zu neuen Ufern“ anhand von vielen Beispielen in der Zeitschrift Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung KIS in der Januar-/Februarausgabe 2023.